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AGB

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen („Gast“ oder „Buchender“) und Familie Petersen („Vermieter“) hinsichtlich der Anmietung der Immobilie Camino de Repicado 25, 38678 Adeje, Teneriffa, Spanien („Mietobjekt“ oder „Ferienhaus“). Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

§1 Abschluss des Vertrages

a. Der Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Ferienhaus zur Buchung angefragt und die Anfrage bestätigt wird.

b. Die Buchungsanfrage kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Bei Buchung über ein Online-Portal gilt die Buchungsanfrage mit Absenden des Buchungsformulars als verbindlich.

c. Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Buchenden zugesandt.

d. Der Buchende haftet als Auftraggeber gemeinsam mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

a. Der Vermieter verpflichtet sich, das Ferienhaus bereitzuhalten und die zugesagte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung des gebuchten Ferienhauses begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Buchenden.

b. Nebenkosten wie Strom- und Telefonkosten sowie Endreinigung werden, sofern nicht anderweitig vereinbart ist, gesondert in Rechnung gestellt.

c. Mit Abschluss des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Preises verlangt. Die Aufforderung erfolgt in der Regel auf der Buchungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Buchungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 9a).

d. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) durch Überweisung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn (Zahlungseingang). Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht fristgerecht, verliert der Gast den Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Dem Vermieter steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

§ 3 Kaution

a. Die zu hinterlegenden Kaution für das Ferienhaus ist Vertragsbestandteil und wird im Rahmen der Gesamtzahlung hinterlegt. Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Mietzeit.

b. Mit der Kaution für das Mietobjekt werden die Nebenkosten gem. § 2 verrechnet. Die Kaution kann ebenfalls zur Abdeckung von entstandenen Schäden am Mietobjekt verwendet werden. Die Rückerstattung der Kaution schließt eine spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.

§ 4 An- und Abreise

a. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Ferienhaus dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

b. Die Belegung des Ferienhauses darf nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft sind die Personalausweise aller mitreisenden vorzulegen.

c. Am vereinbarten Abreisetag erfolgt die Abnahme des Ferienhauses bis spätestens 10:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird bei Abreise bis 16:00 Uhr zusätzlich der halbe, nach 16:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages fällig. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§ 5 Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur, sofern dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.

§ 6 Pflichten und Haftung des Mieters

a. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Der Pool wird wöchentlich von einem Fachmann überprüft und entsprechend gewartet. Die Entfernung von oberflächlicher Verschmutzung ist Sache des Mieters.

b. Verursacht der Mieter oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Hausmeister vor Ort zu melden. Der Mieter haftet für etwaige von ihm oder den Mitbenutzern verursachten Schäden an dem Mietobjekt oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar ohne Verschuldensnachweis. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter verursachten Schäden ohne weitere Frist zu beheben und die Kosten dafür mit der Rückerstattung der Kaution zu verrechnen. Sollten die Kosten für die Behebung des Schadens die Höhe der Kaution übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, den noch ausstehenden Betrag unverzüglich auszugleichen.

§ 7 Beanstandungen, Haftung des Vermieters, Schadenersatz

a. Sollte das Mietobjekt bei Bezug nicht in vertragsgemäßem Zustand sein, ist dies dem Hausmeister innerhalb 24 Stunden zu melden. Falls dieser den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beheben kann, ist der Eigentümer zu benachrichtigen. Erfolgt keine Benachrichtigung, trifft den Mieter die Nachweispflicht, dass weitere Schäden oder Mängel nicht durch ihn verursacht worden sind.

b. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine auftretende Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

c. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um ein Ferienhaus handelt, welches von verschiedenen Personen genutzt wird und entsprechend höhere Abnutzung aufweisen kann. Kleinere Mängel, welche die beschriebene Nutzung des Mietobjektes nur unwesentlich beeinträchtigen (geringe Verschmutzung, kurze Stromunterbrechungen, kurzfristiger Ausfall der Wasserversorgung, Defekt von technischen Geräten etc.) berechtigen nicht zu Mietpreisreduktionen oder gar Schadenersatz.

d. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Der Hausmeister ist nicht berechtigt, Forderungen anzuerkennen. Etwaige Forderungen sind innerhalb von vier Wochen nach vertraglichem Mietende dem Eigentümer schriftlich anzumelden und zu belegen (insbesondere durch Fotos). Sofern die vorstehenden Regeln nicht eingehalten werden, verwirkt der Mieter seine Rechte auf Schadenersatz.

e. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen jeglicher Art einschließlich Pkws. Die Benutzung des Mietobjektes und dessen Inventar erfolgen auf eigene Gefahr.

f. Eltern sind dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzukommen.

§ 8 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

a. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

b. Sofern nicht anderweitig in der Buchungsbestätigung geregelt, wird bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn die geleistete Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten. Daneben werden dem Gast unter Anrechnung der geleisteten Anzahlung die folgenden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt: (i) bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises, (ii) weniger als 15 Tage vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises, (iii) bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises. Maßgebend ist der Tag, an dem die Mitteilung beim Vermieter eingegangen ist.

c. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten, um den finanziellen Schaden zu minimieren. Dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

§ 9 Rücktritt des Vermieters

a. Wird eine vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der in §2 c. und d. genannten Fristen geleistet (Zahlungseingang), so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

b. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: i. höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, ii. das Ferienhaus unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder Zwecks, gebucht werden.

c. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.

d. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem Mieter unverzinst erstattet.

§ 10 Schlussbestimmungen

a. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (Buchungsbestätigung inkl. AGB) müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

b. Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Leichlingen. Es gilt deutsches Recht.

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle diejenige Regelung, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen werden hierdurch nicht berührt.

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